Charterschein
Sie haben bei uns die Möglichkeit, auch ohne Bootsführerschein Ihren Urlaub geniessen zu können. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:
Einweisung
- Das Boot darf nicht länger als 15 m (bis jetzt 13 m) sein
- Die Boot-Geschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten
- Es dürfen nicht mehr als 12 Personen (bis jetzt 10) an Bord sein
- eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen, das diesen Charterschein dann ausstellt
An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen:
- Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne
- Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort
- Alle Personen im Boot müssen Rettungswesten tragen
- Nur teilweise an der MEW: telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt und telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter)
